Historisches:
Obwohl unser
heutiger Heimatort Zweisimmen ist, stammt unsere Familie ursprünglich aus Uri. Der Name
bzw. die Namensform ist nämlich typisch urnerisch: Familiennamen mit Ze, Zem, Zum,
Zur (wie Z'Graggen, Zurfluh, usw.) deuten in der Regel immer auf eine Herkunft aus der
Innerschweiz. Zumbrunnen ist kein bernisches Geschlecht, denn alte historische Berner
Werke kunden nichts von Zumbrunnen. Dagegen die der Urner und zwar schon vor der
Entstehung der alten Eidgenossenschaft. Der Name ist unzweifelhaft begrenzten
Ortsursprungs, also nicht vom Handwerk abgeleitet und deutet wahrscheinlich auf den Sitz
der ersten Familienglieder hin. Zumbrunnen gehören zu den überhaupt ältest
feststellbaren Familien der Schweiz und ihr erstes urkundliches Auftreten ist im Lande
Uri.
Gemäss
Band VII des
Historisch-Biographischen Lexikons der Schweiz (Neuenburg: 1934)
[HBLS], das vergriffen ist aber
als das Standardwerk für die Namensforschung in der Schweiz gilt, werden die Zumbrunnen als eine alte, angesehene Magistratenfamilie beschrieben, deren Abstammung nach
älteren Geschichtsschreibern (F.V. Schmid) auf die Freiherren von Attinghausen zurück
gehen soll.
Fotokopierter Auszug der Texte aus dem
Historisch-Biographischen Lexikon der Schweiz (HBLS), Seiten 260-261.
Die Zumbrunnen
kommen anfänglich in Attinghausen, Seedorf, Isenthal und Unterschächen vor; werden aber
auch in Zinsrödeln des Fraumünsters in Zürich erwähnt (Werner und Arnold 1257, Walter
1290, u.a.m.). Ebenso sind
Vertreter der Familie in den Jahrzeitbüchern von Seedorf und
Attinghausen eingetragen.
Konrad, Lazaritenbruder
und Burkhard zeugen 1296
vor dem Komtur zu Seedorf;
Konrad, Abt von St. Urban 1349-1356;
Heinrich, gefallen 1339 in der
Schlacht von Laupen).
Uri war immer ein
eng begrenztes Land; viele der dortigen Nachkommen sahen sich gezwungen abzuwandern. Ein
wesentlicher Grund, dass die Zumbrunnen im Berner Oberland auftauchen, dürfte mit der
Reformation (ab 1494) im Zusammenhang stehen.
Ab dem 16. Jahrhundert brachten es die Auseinandersetzungen um den rechten Glauben mit
sich, dass viele Familien die Kantone wechselten (oder wechseln mussten) weil sie sich
reformierten, während man in der Zentralschweiz beim alten Glauben blieb.